Anzeige gegen Kocevar: Immunität soll aufgehoben werden

Vorwurf rund um Stadtball 2026 – Bürgermeister und Nationalratsabgeordneter Wolfgang Kocevar weist Vorwürfe zurück und will rasche Aufklärung

EBREICHSDORF. Gegen den Ebreichsdorfer Bürgermeister und SPÖ-Nationalratsabgeordneten Wolfgang Kocevar liegt eine Anzeige vor. Im Zusammenhang mit dem Ebreichsdorfer Stadtball 2026 wurde die Aufhebung seiner parlamentarischen Immunität beantragt. Kocevar spricht von haltlosen Vorwürfen und will eine rasche Aufklärung ermöglichen.

Hintergrund ist der Ebreichsdorfer Stadtball, der am 24. Jänner 2026 im ehemaligen Magna Racino, dem heutigen „House of Comer“, stattgefunden hatte. Rund 500 Gäste besuchten die Veranstaltung. Der Ball war damit einer der größten gesellschaftlichen Events der Stadt in diesem Jahr.

Nach Angaben Kocevars geht es bei der Anzeige um den Verdacht der Vorteilsannahme. Konkret steht eine Ermäßigung bei der Saalmiete für den Stadtball im Mittelpunkt der Vorwürfe.

Kocevar weist Vorwürfe zurück

In einer am 28. September veröffentlichten Presseaussendung nahm der Nationalratsabgeordnete zu den Vorwürfen Stellung. Die Anzeige stamme demnach von einer Privatperson. Die Staatsanwaltschaft habe in weiterer Folge die Aufhebung seiner parlamentarischen Immunität beantragt.

„Ich begrüße eine Aufhebung meiner Immunität, damit die Staatsanwaltschaft ermitteln kann und die vollkommen haltlosen Vorwürfe, die sich auf meine Tätigkeit als Bürgermeister beziehen, rasch aufgeklärt werden können“, erklärt Kocevar.

Er hoffe, dass der zuständige Immunitätsausschuss dem Ersuchen der Staatsanwaltschaft möglichst rasch nachkomme. „Mir ist wichtig, dass die Sache rasch untersucht werden kann“, so Kocevar.

Ermittlungen sollen Klarheit bringen

Mit dem Antrag auf Aufhebung der Immunität ist keine Feststellung verbunden, ob die gegen Kocevar erhobenen Vorwürfe zutreffen. Die Aufhebung soll vielmehr ermöglichen, dass die zuständigen Justizbehörden den Sachverhalt untersuchen können.

Kocevar selbst signalisiert, dass er einer solchen Untersuchung nicht im Wege stehen will. Nun liegt es am Nationalrat beziehungsweise am zuständigen Immunitätsausschuss, sich mit dem Ersuchen zu befassen

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