Betretungsverbot im Aufnahmezentrum Traiskirchen 

Nach zwei positiv getesteten Corona-Patienten wurde im Erstaufnahmezentrum Traiskirchen ein Betretungsverbot erlassen

Nachdem zwei Asylwerber im Erstaufnahmezentrum Traiskirchen positiv auf das Coronavirus getestet wurden, hat die Bezirkshauptmannschaft Baden ein Betretungsverbot erlassen. Dieses gilt vorerst bis 13. April 2020. Etwa 630 Flüchtlinge sind derzeit in dem Erstaufnahmezentrum untergebracht und dürfen dieses derzeit nicht verlassen. 

Ausgenommen von dem Betregungsverbot sind lediglich Einsatzkräfte sowie Personen, die für „die Betreuung und Versorgung unabdingbar sind“, hieß es am Dienstag in einer Aussendung des Landespressedienstes. Das Ziel sei, „einer weiteren Verbreitung des Coronavirus innerhalb und außerhalb der Betreuungsstelle effektiv entgegenzutreten“, wurde in der Aussendung betont.

„Für mich ist es nur logisch, dass hier gleich vorgegangen wird wie in anderen großen Einrichtungen, wo viele Menschen zusammen kommen“, so Traiskirchens Bürgermeister Andreas Babler. „Ähnlich wie bereits vor einigen Tagen in der Flüchtlingsunterkunft Salzburg oder in der steirischen Bundesheerkaserne, müssen auch in Traiskirchen die entsprechenden Maßnahmen gesetzt werden. Wichtig ist auch, dass hier für eine dementsprechende psychologische Betreuung für die Flüchtenden in dieser Situation gesorgt ist. Ich hoffe auf einen guten Verlauf für alle Beteiligten“, so Babler.

 

Regionales Schaufenster
Teile diesen Beitrag: