Bürgerinitiative will notfalls Volksanwaltschaft einschalten!

Initiative spricht von„unbewusst oder bewusst herbeigeführte Ungereimtheit!

Zwei geplante Windräder sorgen in Seibersdorf und Deutsch Brodersdorf seit Wochen für Aufregung. Eine Interessensgemeinschaft hat daher knapp 300 Unterschriften für eine Volksbefragung gesammelt und am 16. August 2021 an Bürgermeisterin Christine Sollinger (ÖVP) übergeben. In der Gemeinderatssitzung am 22. September 2021 stand der Initiativantrag als erster Punkt auf der Tagesordnung. 

Einstimmig wurde eine Volksbefragung am Sonntag dem 21. November 2021 beschlossen. Die Fragestellung lautet: „ Soll der Gemeinderat die Umwidmung von Flächen im Nahbereich des derzeitigen Windpark Seibersdorf auf Grünland-Windkraftanlagen beschließen, um die Errichtung von insgesamt zwei Windkraftanlagen zu ermöglichen?“ und ist mit Ja oder Nein zu beantworten. Weiters ließ die Bürgermeisterin beschließen, dass wenn mehr als 50% der Wahlberechtigten bei der Abstimmung mit Nein stimmen, keine Umwidmung  für die beiden Windkraftanlagen stattfindet.

Die Mitglieder der Bürgerinitiative sind erfreut, dass der Initiativantrag, der mit ausreichend Unterschriften unterstützt wurde, es geschafft hat, dass die Gemeinde die Volksbefragung zum Thema „Errichtung weiterer Windkraftanlagen“ angeordnet hat. „Befremdlich ist allerdings, dass die vom Gemeinderat formulierte Abstimmungsfrage nicht dem Initiativantrag entspricht“, so Maria Fuchs, die Sprecherin der Initiative. 

Während der Initiativantrag die für alle Bürger verständliche Frage vorsieht: „Sind Sie als Gemeindebürgerin oder Gemeindebürger der Marktgemeinde Seibersdorf dafür, dass am Gemeindegebiet Seibersdorf/Deutsch Brodersdorf zusätzlich zu den bereits bestehenden Windrädern weitere Windkraftanlagen errichtet werden?“, soll die für viele Bürger nicht verständliche Frage bei der Volksbefragung nun lauten: „Soll der Gemeinderat die Umwidmung von Flächen im Nahbereich vom derzeitigen Windpark Seibersdorf auf Grünland-Windkraftanlage beschließen, um die Errichtung von insgesamt zwei Windkraftanlagen zu ermöglichen?“

„Was das Abstimmungsergebnis anlangt, sieht § 66 (2) der NÖ Gemeindeordnung vor, dass „die gestellte Frage als bejaht gilt, wenn mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen auf JA lauten.“, so Fuchs. Die Initiative will diese aus ihrer Sicht „unbewusst oder bewusst herbeigeführte Ungereimtheit“ vor der Volksbefragung geändert wissen. Ansonsten will man seitens der Initiative die Volksanwaltschaft einschalten. 

 Trotz mehrfachem Versuch, seitens Bürgermeisterin Christine Sollinger eine Stellungnahme dazu zu bekommen, war dies bisher weder telefonisch noch per Mail möglich.

Regionales Schaufenster
Teile diesen Beitrag: