Bereits im Dezember 2013 wurde der ehemalige Traiskirchner Pfarrer Pater Fabian Vordermayer zu vier Jahren Haft wegen sexuellen Übergriffen auf einen jungen Erwachsenen verurteilt. Der Pfarrer soll einen heute 25-jährigen in den vergangenen Jahren vergewaltigt und auch durch K.o.-Tropfen sexuell gefügig gemacht haben. Eine Tat, die vom Pater immer wieder bestritten wurde. Dieser bekennt sich offen zu seiner Homosexualität und spricht von einer Liebesbeziehung zu dem Mann.
Pater Fabian legte beim Obersten Gerichtshof (OGH) Berufung ein. Zwei Punkte der Anklage wurden aufgehoben, die Vergewaltigung und geschlechtliche Nötigung mittels K.o.-Tropfen wurde jedoch bestätigt. Die Strafsache wurde zur neuerlichen Ausmessung der Strafhöhe an das Erstgericht in Wr. Neustadt zurückgewiesen. Bei der neuerlichen Verhandlung wurde Vordermayer zu drei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt.
Nach seiner Verurteilung erklärte Pater Fabian, er fühle sich „unschuldig“ und will die Wiederaufnahme des Verfahrens anstrengen. Er will beweisen, dass er den Mann nie missbraucht habe, sondern Intimitäten und Sex sehr wohl im Einvernehmen mit dem Mann gewesen sein. Ausschlaggebend für die Wiederaufnahme sei eine eidesstattliche Erklärung eines jungen Ehepaares vor einem öffentlichen Notar. Das Paar bestätigt darin, dass es den Pfarrer vor vier Jahren gemeinsam mit dem damals 21-jährigen Mann beim Schmusen in einem Münchner Cafe beobachtet haben will. Das soll laut Verteidigung beweisen, dass die Intimitäten und Zärtlichkeiten nicht erzwungen worden seien.
Sobald das aktuelle Verfahren rechtskräftig abgeschlossen ist, wollen die Anwälte von Pater Fabian, Amir Ahmed und Michael Rohr, die Wiederaufnahme des Verfahrens anstrengen.