Freispruch für Gemeinderätin

Gericht sieht „begründete Zweifel“ und spricht Gemeinderätin frei!

Am Landesgericht in Wiener Neustadt wurde heute der Prozess gegen jene, jetzt „wilde“ Gemeinderätin aus Ebreichsdorf fortgesetzt, der von der Staatsanwaltschaft Wahlbetrug und Manipulation von 14 amtlichen Stimmzetteln vorgeworfen wird. Auch diesmal waren wieder einige ehemalige und aktive Stadt-und Gemeinderäte, sowie die Stadtamtsdirektorin der Stadtgemeinde Ebreichsdorf geladen. Diesmal wurden einige Chats und WhatsApp Verläufe als Beweismittel eingebracht, welche den Schriftverkehr unter den ehemaligen Fraktionskollegen widerspiegeln sollte. Auch das nach der ersten Verhandlung in Auftrag gegebene Gutachten eines Grafologen wurde präsentiert. Der Verteidiger stellte den Antrag, neuerlich einen bereits vernommenen Zeugen zu laden sowie ein kriminaltechnisches Gutachten erstellen zu lassen, ob die Wahlkuverts bei der Wahl geschlossen oder unverschlossen waren. Nach Beratungen des Richters und der Schöffen wurde dem Antrag der Verteidigung begründet abgelehnt.

Der Staatsanwalt sieht die Verdächtige als Einzige die eine Gelegenheit für den Austausch der Wahlzettel gehabt hätte. Es sei sogar im „Stop & Go Verkehr“ möglich gewesen, die Stimmzettel auszutauschen. Theoretisch sei nur eine „groß angelegte Verschwörung“ durch mehrere Beteiligte eine andere Möglichkeit. Er sieht zwar kein wirklich erklärbares Motiv, jedoch sei der Versuch die Wahl zu beeinflussen „ein Schlag ins Gesicht“ für die Demokratie und somit ein schweres Verbrechen.

Der Verteidiger spricht von einer „wunderbaren Räuberpistole“ welche der Staatsanwalt mit seinen Anschuldigungen auftischte. Seine Mandantin müsste ja „vollkommen belämmert“ sein und sieht seine Mandantin als „Opfer der Unfähigkeit des LVT“ (Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung) welche den Fall nicht klären konnten.

Erleichterung nach der Urteilsverkündung bei der Angeklagten, denn das Gericht sieht begründete Zweifel und spricht die Gemeinderätin frei! Unter anderem begründet der Richter den Freispruch auch mit Turbulenzen bei der Wahl und den durchführenden Wahlhelfern:  „einer gewissen Schlampigkeit bei den Anwesenden kann man nicht verleugnen“. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der Staatsanwalt hat keine Erklärung abgegeben.

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