Am Mittwochabend tagte im Ebreichsdorfer Rathaus neuerlich die Gemeindewahlbehörde. Grund für die ausserordentliche Sitzung waren jene angeblich aufgetauchten amtlichen Stimmzettel, die ein Mitglied der Wahlbehörde auf der Herrentoilette gefunden hat.
„Wir haben gestern den Sachverhalt ausführlich in einem Protokoll niedergeschrieben und dieses Protokoll wurde an die Bezirkswahlbehörde sowie an die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt weitergeleitet“, so Bürgermeister Wolfgang Kocevar. Ob es sich tatsächlich um Stimmzettel, welche bei der Wahl entwendet wurden handelt, konnte bisher nicht geklärt werden. „Die Stimmzettel selbst wurden bei der Wahlkommission nicht vorgelegt“, so Kocevar.
In der Zwischenzeit wurden Fotos der angeblichen Stimmzettel an mehrere Medien geschickt. Von wem diese kommen, ist derzeit noch unklar.
Dazu eine Presseaussendung der Stadtgemeinde Ebreichsdorf:
Pressemitteilung zum Thema „Angeblich gefundene Stimmzettel in Ebreichsdorf“
Die Gemeindewahlbehörde ist gestern zusammengetreten und hat in einem äußerst penibel geführten Protokoll gemeinsam den genauen Sachverhalt der angeblich gefundenen Stimmzettel am Herren-WC im Rathaus Ebreichsdorf zusammengefasst. Alle politischen VertreterInnen betonen und bekennen sich zu einer lückenlosen Aufklärung des Sachverhalts und deshalb hat man gestern Abend auch gemeinsam vereinbart, eine Anzeige an die Staatsanwaltschaft umgehend zu übermitteln. Die Gemeindewahlbehörde betont weiters, dass man weder Schuldzuweisungen noch Vorverurteilungen irgendjemandem gegenüber macht und vollstes Vertrauen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Rathaus, aber auch allen ehrenamtlichen WahlhelferInnen ausspricht.
Es liegt nun an den Behörden, den Sachverhalt und die Richtigkeit der Stimmzettel zu überprüfen. Der Gemeindewahlleiter, Bgm. Wolfgang Kocevar, hält auch nach Rücksprache mit der Bezirkswahlbehörde nochmals fest, dass die Wahl korrekt und ordentlich abgewickelt wurde, die abgegebenen Stimmzettel mit dem Abstimmungsverzeichnis völlig übereinstimmen, es keine fehlenden oder zu viele Stimmzettel gäbe und dies auch von der Sprengel- und Gemeindewahlbehörde mittels deren Unterschrift bestätigt wurde.