Wie in der Vorwoche berichtet, gab es in der Causa rund um die Ebreichsdorfer Gemeinderatswahl und den aufgetauchten 14 amtlichen Stimmzetteln, Verwirrung. Erst wurde berichtet, dass das Verfahren eingestellt wurde, dann korrigierte die Staatsanwaltschaft die Aussagen und bestätigte das durch neue Informationen die Ermittlungen fortgesetzt wurden. Grund für die neue Beurteilung der Situation war der Bericht der Landeswahlbehörde, der zuerst angeblich „nicht leserlich“ übermittelt wurde.
Jetzt zeigt sich die Landeswahlbehörde in einer Aussendung verwundert über die Aussagen der Staatsanwaltschaft: „Die Aussagen wurden mit Verwunderung zur Kenntnis genommen, da sämtliche Unterlagen wie Aktenvermerke über telefonische Befragungen oder Protokolle schon am 6. März an die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt übergeben wurden. Ebenfalls wurde mitgeteilt, dass das Wahlverfahren bezüglich des Sprengel 7 aufgehoben wurde und es wurde besonders auf den zeitlichen Ablauf zwischen Ende der Sprengelwahlbehörde und Anwesenheit bei der Gemeindewahlbehörde hingewiesen. Eine weitere Kontaktaufnahme seitens der Staatsanwaltschaft zb. wegen der Nichtlesbarkeit von übermittelten Dokumenten ist bis heute nicht erfolgt“, so der Sprecher der Landtagsdirektion Christoph Fuchs in einer aktuellen Aussendung.
Ob ein konkreter Anfangsverdacht gegen eine Person besteht oder nicht, soll seitens der Staatsanwaltschaft in den nächsten Tagen entschieden werden!