In Baden muss die Gemeinderatswahl vom 25. Jänner in vier Sprengel wiederholt werden. Nach dem die SPÖ die Wahl angefochten hatte, entschied dies der Verfassungsgerichtshof. Begründet wird die teilweise Wahlwiederholung mit Unregelmäßigkeiten bei der Stimmabgabe. Deshalb wird die Wahl in den Sprengeln 8, 14, 21 und 28 aufgehoben. Es seien unter anderem zu viele Stimmzettel abgegeben worden. Die Landeswahlbehörde hatte dem Einspruch hinsichtlich Richtigkeit bzw. Unrichtigkeit der Auszählung in Baden in ihrer Sitzung am 4. März nicht stattgegeben. Die SPÖ hatte in Baden nur hauchdünn ein achtes Mandat verpasst.
Mit der am 8. April eingebrachten Anfechtung begehrte die SPÖ die Nichtigkeitserklärung und Aufhebung des Verfahrens für die Gemeinderatswahl beziehungsweise die Nichtigkeitserklärung und Aufhebung des Verfahrens hinsichtlich der Sprengel 8, 14, 21, 27 und 28 von Beginn an und des gesamten Wahlverfahrens der Gemeinde ab dem Beginn des Ermittlungsverfahrens.