Der 61-jährige burgenländische Mediator und Menschenrechtsaktivist DI Gustav Jobstmann ist neben der FPÖ einer jener sechs Österreicher, die beim Verfassungsgerichtshof einen Einspruch gegen die Bundespräsidentenwahl eingereicht haben.
„Der Verfassungsgerichtshof hat meinem Antrag stattgegeben und forderte die Bundeswahlbehörde auf, die Wahlakten in vollem Umfang und im Original vorzulegen“, so Gustav Jobstmann. „Mir ist Demokratie wichtig und ich sehe es nicht nur als Recht sondern als meine demokratische Pflicht diese Wahl anzufechten“, so der Menschenrechtsaktivist. Insgesamt gibt es in seinem Einspruch sieben Punkte, in denen es von der Urkundenfälschung, über Manipulationen bis zu dem Umstand hin, dass Kuverts zu früh geöffnet wurden, geht. „Es gibt einen Fall, wo ein Bürger im Wahllokal seine Stimme abgegeben hat, obwohl er auch eine Briefwahlkarte zu Hause liegen hatte“, so Jobstmann.
Jobstmann war im Vorfeld einer jener „Ameisenkandidaten“ der an der 6.000 Unterschriften-Hürde gescheitert ist. „Ich wollte selbst für das Amt des Bundespräsidenten kandidieren, habe aber nur knapp über 5.000 Unterschriften zusammengebracht und daher diese nicht eingereicht“, erklärt er. Am letzten Mittwoch hat Jobstmann dann beim Verfassungsgerichtshof als einer von sechs Bürgern einen Einspruch gegen die Stichwahl sowie auch gegen den ersten Wahlgang eingereicht.
Gustav Jobstmann ist davon überzeugt, dass auch der Verfassungsgerichtshof seinem Einspruch stattgeben wird und zumindest Teile der Wahl wiederholt werden müssen. Für den designierten Bundespräsidenten Dr. Alexander Van der Bellen hat Gustav Jobstmann schon jetzt einen guten Ratschlag: „Wäre ich ein Wahlberater von Van da Bellen würde ich die Wahl selbst annullieren lassen und auf eine Wahlwiederholung hoffen. Das zeigt von Charakterstärke, moralischer Verpflichtung, Weitsicht und Führungsstärke. Damit würde er sein Amt glaubwürdig machen und es würde ihm vielleicht bei einer Wahlwiederholung einen klaren Erfolg bringen!“, so Jobstmann, der bei einer Wahlwiederholung keine Kandidatur mehr anstreben würde.