Absurde gesetzliche Regelung sorgt für Aufregung

Auf Tankstellen dürfen ab Dienstag Autos gewaschen werden, bei SB Waschstationen aber nicht!

„Wir möchten wissen, was dahinter steckt, dass kleine Unternehmen anders behandelt werden wie große Konzerne“ fragt sich Roman Ledl. Der Weigelsdorfer betreibt in Ebreichsdorf und in Tribuswinkel je eine Selbstbedienungswaschanlage, mit vier Waschplätzen. Dort fährt man ohne persönlichen Kontakt und mit mehreren Metern Sicherheitsabstand zu weiteren Kunden in die Waschbox und kann mit einer Lanze sein Fahrzeug waschen. 

„Als Mitte März die Bundesregierung alle nicht notwenigen Geschäfte geschlossen hat, haben auch wir sofort unsere Waschplätze geschlossen“, so Ledl. Jetzt wurde ein Monat lang kein Fahrzeug bei ihm gewaschen. Auch überall anders war das verboten. Ab dem Dienstag nach Ostern ändert sich aber die gesetzliche Lage. Ab dann dürfen wieder Autos gewaschen werden, aber nur bei Waschstraßen und Waschplätzen, die direkt an eine Tankstelle angeschlossen sind. „Ich kann das nicht nachvollziehen, warum es dort erlaubt ist und bei uns nicht“, ärgert sich der Unternehmer. Ihm sei von der Wirtschaftskammer gesagt worden, es sei ein „Kompromiss“ der ausgehandelt wurde. Doch für Ledl ist es ein „Fauler Kompromiss“ ist er überzeugt. „Es gibt absolut kein nachvollziehbares Argument, warum man auf Tankstellen, wo man vielleicht noch in den Shop gehen muss um die Wäsche zu bezahlen, dort auf andere Kunden und Mitarbeiter trifft, sein Fahrzeug waschen darf und bei uns, wo man niemanden begegnet nicht. Wenn Autowaschen generell verboten ist, wäre es nachvollziehbar, diese gesetzliche Reglung ist aber unverständlich“, so der Unternehmer. Er fragt sich: „Wird hier den großen Konzernen nachgegeben und über die kleinen Unternehmer drübergefahren?“. 

Roman Ledl ist nicht der einzige, der sich hier von der Regierung im Stich gelassen und ungerecht behandelt fühlt. Viele seiner Kollegen machen sich bereits über die sozialen Medien Luft über ihren Ärger. Interessantes Detail am Rande. Laut der neuen Gesetzeslage dürften bei Ledls Waschplatz nur „systemrelevante Fahrzeuge“ gewaschen werden, bei den Tankstellen kann jedes Fahrzeug gewaschen werden. 

Regionales Schaufenster
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