Buslenker warf Schülerin trotz Originalticket aus dem Bus! 

Onlineticket gilt beim VOR nur ausgedruckt

Am 17. Oktober 2023 wollte eine 16-jährige Schülerin den VOR-Schulbus 200 von Biedermansdorf nach Ebreichsdorf betreten und zeigte dem Busfahrer ihr Ticket am Handy vor. Dieser warf die Schülerin mit den Worten „das gilt nicht“ aus dem Bus. Die verunsicherte Schülerin musste sich von ihren Eltern abholen lassen.

Wenige Tage später, am 23. Oktober 2023, wollte eine andere Schülerin in Ebreichsdorf den Bus der Linie 200 betreten und zeigte ihr Ticket am Handy vor. Der Busfahrer sagte, sie müsse zahlen, was die Schülerin auch tat, um nicht zu spät in die Schule zu kommen.

Die beiden Vorfälle, sowie ein weiterer Vorfall, bei dem der Busfahrer eine Schülerin an der Hand packte und so am Einsteigen hinderte, sorgten bei den Eltern für Verärgerung. Denn beide Schülerinnen führten am Handy das Original-PDF, welches ausschließlich so beim Online-Kauf (mit dem Hinweis, man müsse es ausdrucken) übermittelt wird, mit. „Es ist völlig unverständlich, warum das einzige übermittelte Dokument in der Form, wie es übermittelt wurde, ungültig sein soll“, ärgert sich die Mutter einer der Schülerinnen zur NÖN.

Auf Nachfrage der Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (APF) bestätigen diese eine korrekte Vorgangsweise des VOR. „Konkret steht in Punkt 3.4 der VOR-Tarifbestimmungen unter ‚Vorweispflicht‘ folgender Passus: ‚Die Darstellung der Fahrkarte auf mobilen Endgeräten ist in einem für den Kontrollvorgang ausreichenden Umfang ablesbar sicherzustellen. Selbiges gilt für Fahrkarten, die als Online-Ticket zum selbständigen Ausdruck (Print-at-Home) vorgewiesen werden. Diese müssen in Originalgröße auf A4-Papier ausgedruckt werden und dürfen im Bereich des Barcodes nicht gefaltet werden‘, so Georg Loderbauer von der APF. Er betont aber: „Aus Sicht der Fahrgäste betrachtet, ist die Kombination aus ‚Online-Kauf‘ und ausschließlich ‚Offline-Gültigkeit‘ von PDF-Tickets jedoch verwirrend“.

Seitens des VOR heißt es: „Wir bedauern die unangenehmen Vorfälle sehr und bitten die betroffenen Fahrgäste um Verständnis: Aus Gründen der Fälschungssicherheit ist sowohl im VOR als auch bei anderen Verbünden bzw. VOR-Partnerunternehmen weder ein gescanntes noch ein fotografiertes Ticket gültig“, so Georg Huemer, Pressesprecher des VOR.

„Via Smartphone können ausschließlich dafür gedachte und mit entsprechenden Sicherheitsmerkmalen versehene Tickets anerkannt werden. Bei diesen für Smartphones vorgesehenen Tickets gibt es sich bewegende Elemente, die nur mit großem Aufwand gefälscht werden können – im Gegensatz zu einem statischen Bild. Leider gibt und gab es immer wieder Vorfälle mit gefälschten Tickets, was uns aktuell nicht erlaubt, in unseren Regelwerken weniger strikt vorzugehen“, so Huemer. Auf die konkrete Frage, warum das Original PDF (das ist weder gescannt noch fotografiert) nicht gültig sei, ging man beim VOR nicht konkret ein.

„Es hätte wahrscheinlich zumindest ein einmaliges darauf Hinweisen auch Abhilfe geschaffen, und die Schülerinnen hätten künftig sicher ihr Ticket ausgedruckt mitgeführt, das Rauswerfen nach einem langen Schultag wäre nicht notwendig gewesen“, so die Mutter einer der Schülerinnen. Und auch beim VOR hieß es: „Ich möchte mich dennoch in aller Form für die Vorgehensweise des Busfahrers entschuldigen. Er hat dem Wort nach die aktuellen Regelungen befolgt, ist jedoch möglicherweise unnötig strikt vorgegangen“, so der VOR-Pressesprecher.

Regionales Schaufenster
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