Urteil im Vergewaltigungsprozess: 20 Monate unbedingte Haft

Der heute 18 Jährige wurde am Landesgericht Wr. Neustadt wegen Vergewaltigung zu 20 Monaten unbedingter Haft verurteilt

Der 18-jährige Asylwerber (er war bei der Tat 17 Jahre) der am 1. September 2015 in Traiskirchen eine 72-jährige Frau vergewaltigt und bestohlen hat, wurde heute am Landesgericht in Wiener Neustadt zu 20 Monaten unbedingter Haft verurteilt. Außerdem muss er der 72-jährigen Frau, die seit dem Übergriff schwer gezeichnet ist, 5.000 Euro Schmerzensgeld zahlen.

Der junge Mann aus Afghanistan soll gemeinsam mit zwei weiteren Asylwerbern die Frau am 1. September 2015 bei der Schwechat in Traiskirchen angesprochen haben. Damals war die Frau mit ihrem Hund unterwegs, die Männer fragten Sie wie der Hund heiße. Wenig später wollte der Angeklagte der Frau über eine Böschung helfen, doch plötzlich riss er die Frau zu Boden und vergewaltigte sie. Danach stahl er ihr noch eine Packung Zigaretten, ehe er die Flucht ergriff. Geschnappt wurde der Täter bei einer anderen Straftat, die er begangen haben soll. Dort wurde ihm die DNA abgenommen und es kam zu einem Treffer.

Er bestritt die Tat nicht, will aber betrunken gewesen sein. Sein Freund will von der Vergewaltigung nichts mitbekommen haben.Seit dem Vorfall soll die Frau unter Angst und auch weiteren Beschwerden leiden, sagt heute ein Zeuge vor Gericht aus. Die Einvernahme des Täters und des Opfers fanden heute aber unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Das Urteil ist rechtskräftig.

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