Verfassungsgerichtshof bestätigt Bausperre

Nach dem Landesverwaltungsgericht bestätigt auch der Verfassungsgerichtshof die Bausperre in Trumau

Ende August 2016 beschloss der Gemeinderat in Trumau eine Bausperre für einige Siedlungsbereiche in der Gemeinde. Gegen diesen Beschluss legte ein Investor Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht ein und blitzte ab. Jetzt hat auch der Verfassungsgerichtshof diese Beschwerde abgelehnt und somit der Entscheidung der Gemeinde recht gegeben. „Ich bin sehr, sehr froh über diese vollkommen richtige Entscheidung“, so Andreas Kollross auf Anfrage der NÖN. „Wir wollen nicht, dass in mitten eines Siedlungsgebietes ein großer Wohnblock entsteht“, stellt der Bürgermeister klar.  Auf einem Grundstück von nicht einmal 2000 Quadratmeter im Bereich der Moosbrunnerstraße sollten 20 Wohnungen entstehen. Dagegen sprach sich vor einem Jahr der Gemeinderat aus und verhängte die Bausperre. Jetzt soll der Bebauungsplan in den kommenden Monaten für das ganze Gemeindegebiet neu beurteilt und erstellt werden. Dann soll es auch künftig keine „Lücken“ im Bebauungsplan mehr geben, heißt es aus der Gemeinde. „Siedlungsgebiet bleibt somit Siedlungsgebiet in Trumau“, postete der Trumauer Bürgermeister und Nationalratsabgeordnete der SPÖ diese Woche, nachdem Entscheid des Verfassungsgerichtshofes und meint weiter: „Nur weil von einem Anwalt ein Brief kommt und mit Klage gedroht wird, muss man ja nicht gleich weiche Knie bekommen!“.
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