Stimmzettel-Affaire: Justiz prüft Ermittlungsverfahren

Nach Abbruch des Verfahrens wurden die Ermittlungen wieder aufgenommen!

Nachdem nach der Gemeinderatswahl im Jänner auf der Herrentoilette von einer Gemeinderätin 14 amtliche Stimmzetteln gefunden wurden, ermittelte die Staatsanwaltschaft in Wiener Neustadt nach §266 des Strafgesetzbuches wegen Fälschung einer Wahl oder Volksabstimmung. Der Vorfall führte in weiterer Folge zu einer Wahlwiederholung im Sprengel 7 in Unterwaltersdorf geführt, bei der die Bürgerliste ein Mandat an die SPÖ verlor und diese somit die absolute Mehrheit erreichte.

Die Wahl beeinsprucht wurde damals von Bürgerlisten Stadtrat René Weiner, der auch Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattete. Auch wenn der Einspruch den Verlust eines Mandates zu folge hatte, ist Weiner felsenfest davon überzeugt, das Richtige getan zu haben. „Auch wenn für uns die Wahlwiederholung schmerzhaft war, ich würde es wieder tun. Denn es kann nicht sein, dass eine abgegebene Stimme verschwindet und durch eine gefälschte ersetzt wurde. Das war ein schwerer Angriff auf die Demokratie und auf unabhängige Wahlen“, so Weiner. Wenn man hier nicht mit aller Härte durchgreife, sei das ein Freibrief für die Manipulation von Wahlen. „Das sind Verhältnisse wie in Weißrussland“, so der Bürgerlisten Stadtrat. 

Nachdem für die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt die Sache schon fast beendet war, gab es diese Woche eine entscheidende Wende. Am Mittwoch berichtete Radio NÖ noch über die Einstellung des Verfahrens, jetzt sieht die Angelegenheit aber plötzlich ganz anders aus. 

„Das Verfahren wurde zunächst mangels weiterer Ermittlungsansätze zur Ausforschung einer konkret verdächtigen Person gegen unbekannte Täter abgebrochen (§ 197 Abs 2 StPO)“, bestätigt der Leiter der Medienstelle der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt, Mag. Erich Habitzl, auf eine Anfrage der MONATSREVUE. „Das ist nicht gleichbedeutend mit einer Einstellung (§ 190 StPO). Dies bedeutet, dass das Verfahren von der Staatsanwaltschaft bei neuen Ansatzpunkten jederzeit weitergeführt werden kann“, so der Staatsanwalt. 

Ein zunächst nicht lesbares Dokument der Landeswahlbehörde  erhärtete den Verdacht gegen ein Mitglied der Wahlbehörde des Sprengel 7. Diese Person soll auch für den Transport der unverschlossenen Stimmzettel verantwortlich gewesen sein, heißt es im Bericht der Landeswahlbehörde. „Nun haben wir vor einigen Tagen den Hinweis bekommen, dass sich aus einer Entscheidung der Landeswahlbehörde zu einer in dieser Sache erhobenen Beschwerde ein konkreter Verdacht gegen eine bestimmte Person ableiten ließe. Wir haben nun die Polizei beauftragt, diese Entscheidung beizuschaffen und uns vorzulegen. Sodann werden wir prüfen, ob sich daraus ein Anfangsverdacht gegen eine bestimmte Person ergibt und gegen diese ein Ermittlungsverfahren einzuleiten ist“, so der Sprecher der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt. 

Die Entscheidung darüber soll bereits in Kürze fallen. Wer das Ergebnis einer Wahl oder Volksabstimmung fälscht, ist laut Paragraf 266 des Strafgesetzbuches mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren zu bestrafen. 

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